Autoreparatur in der Werkstatt: Garantie, Reparaturkosten und Mängelhaftung
Auf FairGarage finden Sie Kfz-Werkstätten in Ihrer Region, die unterschiedlichster Kfz-Reparaturen und Services zum Festpreis anbieten, die man deutschlandweit online buchen kann. Darunter fallen mehrere Wechsel-Services, Wartungen und Inspektionen, Fahrzeugchecks, das Auslesen von Fehlerspeichern sowie die Reifenservices.
Nach dem Auswählen Ihres Fahrzeugs können Sie den gewünschten Service in der Liste finden und die individuellen Preise bei den freien und Vertragswerkstätten in Ihrem Umkreis unverbindlich vergleichen. Finden Sie keinen passenden Service in der Liste oder wissen Sie nicht, was genau repariert werden muss? Dann können Sie mit unserer Werkstattsuche mehrere Werkstätten in Ihrer Umgebung finden und Ihre Reparatur-Anfrage an die gewünschte Werkstatt stellen.
Angebote für Autoreparatur in Ihrer Nähe schnell & einfach mit FairGarage finden:
- Ein großes Angebot an Kfz-Reparaturen und Services für alle Marken inkl. unverbindlicher Preiskalkulation.
- Vergleich von Werkstätten: Einsicht von Kundenbewertungen, Preisdetails und Werkstattinformationen.
- Kostenfreie Online-Terminreservierung: Sie können die gewünschte Reparatur bequem, sicher und schnell zum Festpreis online vereinbaren.
- Kostenfreie Werkstatt-Anfrage: Auf Wunsch können Sie auch eine Werkstatt-Anfrage stellen und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen lassen.
- Die Herstellergarantie bleibt erhalten: Alle Kfz-Werkstätten sind Meisterwerkstätten, die ausschließlich Original- oder Markenersatzteile verwenden und Ihre Services nach Herstellervorgaben durchführen.
FAQ: Autoreparatur
- Welche Autoreparatur ist gesucht?
- Top Services und Reparaturen auf FairGarage
- Reparaturkosten beim Besuch der Kfz-Werkstatt
- Warum Autoteile direkt in der Werkstatt kaufen?
- Wann lohnt sich die Autoreparatur nicht mehr?
- KFZ-Reparaturen bei Garantie: Wer trägt die Reparaturkosten?
- Der Garantiezeitraum von verschiedenen Herstellern
- Gewährleistung: Wer trägt die Reparaturkosten?
- Wie lange haftet die Werkstatt bei Reparaturmängeln?
- Wie reklamiere ich eine fehlerhafte Reparatur richtig?
- Was tun, wenn die Werkstatt den Kostenvoranschlag überschreitet?
- Muss ich Reparaturen bezahlen, die ich nicht in Auftrag gegebenen habe?
- Wo finde ich Unterstützung im Fall von Streitigkeiten?
Welche Autoreparatur ist gesucht?
Bei der Autoreparatur werden laut Definition die Defekte eines Autos repariert. Im klassischen Stil sind die Reparaturen an der Karosserie, also von außen sichtbaren Schäden. Hierfür gibt es sogenannte Karosseriebauer, die sich auf solche Autoreparaturen spezialisiert haben.
Die Autoreparatur umfasst nicht nur die Ausbesserung von Dellen und Lackschäden, sondern auch die Vermessung der Achsen und das Auswuchten der Räder. Auch das Auswechseln einer kaputten Lichtmaschine kann als Autoreparatur verstanden werden, obwohl hier das Ersatzteil ausgetauscht und nicht wieder instandgesetzt wird.
Die häufigsten Gründe, die eine KFZ-Reparatur notwendig machen:
- Allgemeiner Verschleiß von mechanischen und elektronischen Autoteilen
- Mängel bei der Hauptuntersuchung
- Kleiner und großer Autounfall
Auf FairGarage können Sie die Reparaturkosten für Ihr Auto kostenfrei ermitteln und die Angebote unverbindlich vergleichen, damit die Autoreparatur günstig bleibt.
Top Services und Reparaturen auf FairGarage
Die meisten Werkstattbesuche werden für die Wartung oder das Erneuern von Ersatzteilen ausgemacht. Es gibt Beschädigungen, die nahezu jeder Kfz-Mechaniker erledigen kann. Kleine Beulen oder Kratzer im Lack lassen sich zum Beispiel in der Regel schnell und preisgünstig beseitigen. Ein Austausch von Teilen ist bei dieser Form der KFZ-Reparatur in der Regel nicht erforderlich.
Egal welche Art der Autoreparatur Sie suchen, auf FairGarage finden Sie eine günstige Reparatur und Kfz-Service sowie zeitnahe Termine bei Werkstätten in Ihrer Umgebung.
Die Top-Services bei FairGarage sind:
- Zahnriemenwechsel
- Scheibenreparatur
- Stoßdämpfer-Reparatur
- Kupplungswechsel
- Radlager-Wechsel
- Getriebereparatur
- Zylinderkopfreparatur
- Inspektionen & Wartungen
- Hauptuntersuchung
- Hagelschaden Reparatur
- Unfallinstandsetzung
Reparaturkosten beim Besuch der Kfz-Werkstatt
Hinsichtlich der Reparatur von Mechanik und Elektronik ist es ratsam eine qualifizierte Werkstatt aufzusuchen. Zwar sind hier die Reparaturkosten höher, als wenn man selbst die Hand anlegt, aber die höheren Kosten sind durchaus gerechtfertigt. Denn um die Reparaturarbeiten anhand der Anforderungen von Autohersteller und Autofahrer bieten zu können, braucht es Erfahrung und Fachkenntnisse. Nicht immer lassen sich Defekte sofort erkennen und reparieren. Im Rahmen der KFZ-Reparatur setzen darum die meisten Deutschen lieber auf geschulte Mitarbeiter, die eine besondere Ausbildung genossen haben.
Warum sollte man Autoteile direkt in der Werkstatt kaufen?
Der Verkauf von Autoteilen im Rahmen einer Reparatur gehört bei den meisten Kfz-Werkstätten zum Tagesgeschäft. Werkstattmitarbeiter wissen genau, welches Autoteil benötigt wird und wo man es schnell und zuvelässig bekommt. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Ersatzteile zu den Anforderungen des Fahrzeuges passen. Außerdem erhalten Werkstätten oft spezielle Händlerpreise und können dadurch günstige Endkundenpreise bieten. Sparen Sie nicht am falschen Ende: Minderwertige Autoteile können zu zusätzlichen Reparaturkosten führen.
Wann lohnt sich die Autoreparatur nicht mehr?
In der Regel geht man davon aus, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, wenn die Kosten für die Reparatur den Restwert des Fahrzeuges übersteigen würden. Wer auf das Fahrzeug angewiesen ist, nimmt eine solche Reparatur häufig dennoch in Kauf. Vor allem dann, wenn die finanziellen Mittel fehlen, um ein neues Fahrzeug zu erwerben.
KFZ-Reparaturen bei Garantie: Wer trägt die Reparaturkosten?
Gerade beim Kauf vom Händler wird oft eine zusätzliche Garantie angeboten. Die Neu- oder Gebrauchtwagengarantie kann sich im Umfang von Marke zu Marke bzw. von Händler zu Händler unterscheiden. Es ist daher den Garantiebestimmungen zu entnehmen, ob ein bestimmter Schaden (z.B. Lack- oder Rostschäden) bzw. dessen Beseitigung von der Garantie erfasst wird oder nicht. Die Laufzeit, also die Dauer der Garantie ist ebenso Sache der Vertragsbestimmungen und nicht einheitlich geregelt. Für unterschiedliche Schadensarten legen Garantieverträge üblicherweise auch unterschiedliche Laufzeiten fest.
Voraussetzung: Alle Service-Intervalle werden nach den Herstellervorgaben durchgeführt. Ansprüche aus der Garantie sollten bei autorisierten Hersteller-Händlern geltend gemacht werden.
Der Garantiezeitraum von verschiedenen Herstellern:
AUDI | |
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Allgemeine Garantie | 2 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | 3 Jahre; |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km |
BMW | |
Allgemeine Garantie | 3 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | - |
Rostgarantie | 2 Jahre, erweiterte Sachmängelhaftung |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km |
FIAT | |
Allgemeine Garantie | 2 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | 2 Jahre |
Rostgarantie | 8 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 100.000 km bzw. 160.000 km (je nach Modell) |
FORD | |
Allgemeine Garantie | 2 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | 2 Jahre |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km |
HONDA | |
Allgemeine Garantie | 3 Jahre / 100.000 km |
Lackgarantie | 3 Jahre |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km |
HUINDAI | |
Allgemeine Garantie | 3 bzw. 5 Jahre (je nach Modell), ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | 5 Jahre |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km bzw. 200.000 km (je nach Modell) |
HUINDAI | |
Allgemeine Garantie | 3 bzw. 5 Jahre (je nach Modell), ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | 5 Jahre |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km bzw. 200.000 km (je nach Modell) |
HUINDAI | |
Allgemeine Garantie | 3 bzw. 5 Jahre (je nach Modell), ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | 5 Jahre |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km bzw. 200.000 km (je nach Modell) |
KIA | |
Allgemeine Garantie | 7 Jahre oder 150.000 km |
Lackgarantie | 5 Jahre / 150.000 km |
Rostgarantie | 7 bis 12 Jahren (je nach Modell) / 150.000 km |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 7 Jahre / 150.000 km |
MERCEDES | |
Allgemeine Garantie | 2 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | - |
Rostgarantie | bis zu 30 Jahren |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km |
NISSAN | |
Allgemeine Garantie | 3 Jahre / 100.000 km |
Lackgarantie | 3 Jahre |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km |
OPEL | |
Allgemeine Garantie | 2 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | - |
Rostgarantie | bis zu 12 Jahren (je nach Modell) |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km |
SKODA | |
Allgemeine Garantie | 2 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | 3 Jahre |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km |
TOYOTA | |
Allgemeine Garantie | 3 Jahre / 100.000 km |
Lackgarantie | 3 Jahre / 100.000 km |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 5 Jahre / 100.000 km Hybrid-Garantie; Bis zu 10 Jahren auf die Batterie |
VOLVO | |
Allgemeine Garantie | 2 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | 3 Jahre |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 kme |
VW | |
Allgemeine Garantie | 2 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung |
Lackgarantie | 3 Jahre / 100.000 km |
Rostgarantie | 12 Jahre |
Batterie-Garantie bei Elektroautos | 8 Jahre / 160.000 km |
KFZ-Reparaturen bei Gewährleistung: Wer trägt die Reparaturkosten?
Gewährleistung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte des Autokäufers gegen den Verkäufer für Mängel am Fahrzeug, die bereits bei Kaufabschluss vorhanden waren. Die Gewährleistung dauert grundsätzlich zwei Jahre ab Kauf. Bei Gebrauchtwagenkäufen vom Händler kann die Gewährleistungszeit auf ein Jahr verkürzt werden, bei reinen Privatverkäufen wird die Gewährleistung oft ganz ausgeschlossen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beweislastregel des § 476 BGB für Gewährleistungsrechte: Nach sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass ein von ihm geltend gemachter Mangel schon beim Kauf vorhanden war und nicht etwa durch eine eigene Unachtsamkeit entstanden ist. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird dagegen vermutet, dass ein auftretender Mangel schon bei Abschluss des Kaufvertrags vorhanden war und ein Defekt nicht etwa durch eine Unachtsamkeit des Käufers entstanden ist.
Verschleißschäden werden durch die Gewährleistung nicht abgedeckt, da es sich hierbei nicht um einen Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes handelt, sondern um gewöhnliche Abnutzung durch Gebrauch. Bei einem Gebrauchtwagen sind Gebrauchsspuren nichts Ungewöhnliches und sind vom Verkäufer hinzunehmen – eine Sachmängelgewährleistung scheidet hier aus (BGH v. 23.11.2005 – Az. VIII ZR 43/05).
Wichtig: Wer sich auf seine Gewährleistungsrechte beruft, muss sich an den Verkäufer wenden und den Mangel bei diesem geltend machen. Er kann nicht eigenmächtig eine Werkstatt aufsuchen und dem Verkäufer eine Rechnung schicken.
Wie lange haftet die Werkstatt bei Reparaturmängeln?
Der Kunde kann Mängel nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen: § 634 a BGB sieht bei den Mängelansprüchen eine grundsätzliche Verjährung von zwei Jahren vor – übrigens auch, wenn der Kunde den Mangel nicht (er)kennt!
Darüber hinaus können Werkstätten die Verjährung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch verkürzen. Die Reparaturbedingungen vieler Werkstätten sehen deshalb bei Reparaturleistungen meist nur die hier vorgeschriebene Mindestverjährungsfrist von einem Jahr vor!;
Verschweigt die Werkstatt einen ihr bekannten Mangel, gilt allerdings nicht nur eine längere Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese beginnt auch erst am Ende des Jahres, in dem der Kunde nach Rückgabe des Fahrzeugs Kenntnis von dem Mangel und der Arglist der Werkstatt bekommt (bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, vgl. § 634 a Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 195, 199 Abs. 1 BGB).
Wie reklamiere ich eine fehlerhafte Reparatur richtig?
Melden Sie Mängel sofort bei der Werkstatt, wenn Arbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Sie können von der Werkstatt die kostenlose Nachbesserung des Mangels verlangen. Dazu müssen Sie sie ausdrücklich zur Nachbesserung auffordern und dafür eine Frist setzen. Die Frist muss angemessen lang sein, d.h. in etwa zwei Wochen. Wenn die Frist abgelaufen ist, können Sie weitere Rechte geltend machen (z.B. Minderung des Werklohns, Beauftragung einer anderen Werkstatt oder Rücktritt vom Reparaturvertrag).
Kann die Werkstatt den Mangel trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht beseitigen, können Sie die Rechnung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Gleiche gilt, wenn die Werkstatt die Nachbesserung verweigert oder innerhalb einer angemessenen Frist gar nicht oder nicht rechtzeitig nachbessert.
Die Fristsetzung kann wegfallen, wenn Sie das Vertrauen in Ihre Werkstatt verloren haben (z.B. weil sie bei der Nachbesserung weitere Mängel verursacht hat). In diesen Fällen sind keine weiteren Nachbesserungsversuche zumutbar.
Prinzipiell müssen Sie der Werkstatt Gelegenheit geben, Mängel selbst zu beheben. Sie dürfen also zunächst keine fremde Werkstatt einschalten, sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Musterauftrag für die Nachbesserung des Mangels (Quelle: ADAC, 2021)
Was tun, wenn die Werkstatt den Kostenvoranschlag überschreitet?
Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf nicht "wesentlich" überschritten (Faustregel: 15 Prozent) werden. Sobald für die Werkstatt absehbar ist, dass der im Kostenvoranschlag genannte Betrag nicht eingehalten werden kann, muss sie Ihnen Bescheid geben. Sie können den Reparaturvertrag dann kündigen. Die von der Werkstatt schon erbrachten Leistungen müssen Sie aber bezahlen.
Muss ich Reparaturen bezahlen, die ich nicht in Auftrag gegebenen habe?
Reparaturen, die Sie nicht in Auftrag gegeben haben, müssen Sie auch nicht bezahlen. Anders sieht es aus, wenn die Werkstatt beweisen kann, dass es einen (mündlichen oder schriftlichen) Auftrag für die durchgeführten Arbeiten gibt.
Wo finde ich Unterstützung im Fall von Streitigkeiten?
Alle auf FairGarage teilnehmende Werkstätten sind so genannte Innungsbetriebe, die sich dem Schiedsspruch unterwerfen müssen. Wenn es Streitigkeiten gibt, können Sie sich als Endverbraucher direkt an so genannte Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes wenden.
Diese klären sachkundig und kostenlos Streitigkeiten zwischen der Werkstatt und dem Kunden. Das Ganze läuft außergerichtlich ab und in der Regel erkennt die Werkstatt die Entscheidung der Schiedsstelle ohne Probleme an. Jedoch steht nach Einschalten einer Schiedsstelle der Klageweg nach wie vor offen, sollte keine Einigung erzielt werden.
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Bitte beachten Sie: FairGarage bietet keine rechtlichen Beratungen an, noch kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der rechtlichen Inhalte Gewähr übernommen werden. Bitte wenden Sie sich im Fall einer Streitigkeit direkt an die nächste Kfz-Schiedsstelle (kfz-schiedsstellen.de).